Gärrestebehälter Mühlenbecker Land

Anfang Februar kochte auf Face­book das Thema des geplan­ten Gär­res­te­be­häl­ters im Müh­len­be­cker Land (MBL) hoch. Tho­mas von Gizy­cki ver­folgt das Thema eng, v.a. mit Nicole Bach­mann, Spre­che­rin des bünd­nis­grü­nen OVs MBL.

Was ist geplant?
Ein Land­wirt aus dem Müh­len­be­cker Land hat den Zuschlag einer BSR-Aus­schrei­bung für die Ver­wer­tung flüs­si­ger Gär­reste aus der Span­dauer Bio­gas­an­lage erhal­ten, die mit Ber­li­ner Bio­müll gespeist wird. Kon­kret geht es darum, diese Gär­reste in einem neu zu errich­ten­den Behäl­ter zu lagern und auf den eige­nen Fel­dern als Dün­ger ein­zu­set­zen. Zwei­mal im Jahr soll die­ser orga­ni­sche NPK-Dün­ger auf den Fel­dern des Land­wirts im MBL, Stolpe und Borgs­dorf aus­ge­bracht wer­den. Der Land­wirt sieht inzwi­schen davon ab, den Behäl­ter im MBL auf­zu­stel­len und hat einen Bau­an­trag für einen ande­ren Stand­ort gestellt, die Geneh­mi­gung steht noch aus. Der Dün­ger wird trotz­dem auf den dafür vor­ge­se­he­nen Fel­dern aus­ge­bracht.

Wel­che Befürch­tun­gen gibt es?

Die Haupt­be­fürch­tun­gen betref­fen eine mög­li­che Geruchs­be­läs­ti­gung sowie poten­zi­elle Fremd- und Schad­stoffe, die in den Gär­res­ten ent­hal­ten sein könn­ten. In einem Gespräch u.a. mit Exper­ten aus dem bran­den­bur­gi­schen Umwelt­mi­nis­te­rium (MLUK) sowie dem BSR-Ver­tre­ter haben wir uns dazu infor­miert. Die Gär­reste bzw. der orga­ni­sche NPK-Dün­ger unter­lie­gen der Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung, die regelt, in wel­cher Kon­zen­tra­tion wel­che Nähr­stoffe, Fremd­stoffe und Schad­stoffe ent­hal­ten sein dür­fen. Die Zusam­men­set­zung der Gär­reste der BSR-Bio­gas­an­lage wird monat­lich auf die Ein­hal­tung vor­ge­schrie­be­ner Werte kon­trol­liert – vom Lan­des­la­bor Ber­lin-Bran­den­burg im Auf­trag der Über­wa­chungs­be­hör­den. Die Ein­hal­tung der Stick­stoff­gren­zen kon­trol­liert der Land­kreis regel­mä­ßig und auch der Land­wirt nimmt sei­ner­seits Boden­pro­ben bspw. bezüg­lich Stick­stoff, um eine Über­dün­gung des Bodens zu vermeiden. 

Was in dem Gespräch aber auch deut­lich wurde: Es feh­len Grenz­werte z.B. für den Niko­tin­ge­halt, wobei der BSR-Ver­tre­ter betont hat, dass der Bio­ab­fall eher sehr geringe Men­gen an Ziga­ret­ten­stum­meln ent­halte. Auch in Bezug auf Mikro­plas­tik (z.B. aus den Bio­ton­nen zuge­füg­ten Plas­tik­sä­cken) feh­len Grenz­werte, hier steht die For­schung noch ziem­lich am Anfang. Die BSR arbei­tet der­zeit aller­dings an die­sem Pro­blem, das auch die Bürger*innen in die Ver­ant­wor­tung neh­men muss.


Was die Geruchs­be­läs­ti­gung angeht, gibt es durch Zeit­punkt und Art der Aus­brin­gung ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, sie gering zu hal­ten, die der Land­wirt auch ergreift. Sollte sich jemand den­noch über­mä­ßig vom Geruch beläs­tigt füh­len, kann er oder sie es dem Bran­den­bur­ger Lan­des­amt für Umwelt mit­hilfe die­ses For­mu­lars mel­den: http://www.salus-gd.de/files/Erfassung_GD_2017.pdf. Ach­tung – das gilt nur für Geruchs­be­läs­ti­gung durch den Gär­res­te­be­häl­ter selbst, nicht durch das Aus­brin­gen auf den Feldern.

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