Nachtragshaushalt 2024
Mit dem Nachtrag werden die Zuschüsse für das Deutschlandticket verstetigt und künftig aus dem regulären Haushalt finanziert. Die dafür im nächsten Jahr benötigten 76 Mio. EUR werden wir zusätzlich aus der allgemeinen Rücklage entnehmen. Für die geplanten Entlastungen der Menschen im Land, der Unternehmen, des Gesundheitswesens und der Kommunen wird die Nettokreditaufnahme um 260 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist der deutliche Anstieg der Kosten für die fossilen Energieträger in den letzten Monaten. Der Nachtragshaushalt sichert direkte Finanzhilfen an die Einrichtungen und die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten aber auch Investitionen zum Umbau der Energieversorgung.
Mobilitätsgesetz
Brandenburg erhält jetzt als erstes Flächenland in Deutschland ein Mobilitätsgesetz. Der Kern des Gesetzes ist die Verzahnung aller Mobilitätsformen um den Anteil des Umweltverbundes zu erhöhen. Mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger erhalten ein attraktiveres Angebot, um auf den ÖPNV und das Fahrrad umsteigen zu können. Erstmals wird auch der Rad- und Fußverkehr in einem Gesetz gestärkt. Mit dem Mobilitätsgesetz erhalten verkehrspolitische Ziele Gesetzeskraft. Um diese zu erreichen, bekommt Brandenburg ein landesweites ÖPNV-Netz mit angebotsorientierter Planung, ein landesweites Radnetz mit einer Landeszuständigkeit für die Radschnellverbindungen und ein Ende aller offener Neubauplanungen des Landestraßenbedarfsplans.
Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes
Ziel der Koalition ist es, Schulen mit multiprofessionellen Teams, denen soziale, pädagogische und Verwaltungsfachkräfte angehören, auszustatten. Die dafür nötigen rechtlichen Ergänzungen im Schulgesetz werden jetzt vorgenommen. Die Regelungen für den Distanzunterricht erfolgten bisher nur auf Verordnungsebene. Dies wird jetzt auch gesetzlich verankert. Schulen können jetzt auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes Distanzunterricht nutzen, wenn die Voraussetzungen hierfür, insbesondere die Reife der Schülerinnen und Schüler, vorliegen.
Das Gesetz wird auch die Lehrkräfte in Kinderschutzfällen stärken und enthält die Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulsozialarbeit.
Außerdem schaffen wir die gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen in der Schule. Die Schule wird damit in den Stand gesetzt, auf verfassungsfeindliches Verhalten endlich auch effektiv reagieren zu können.