Schulden
sind nicht grundsätzlich schlecht, jedes Unternehmen finanziert sich nur zu einem kleinen Teil aus eigenen Mitteln. Moderne Staaten müssen sich auch über Kredite finanzieren. Kredite stiften dann einen Nutzen, wenn damit Investitionen in die Zukunftsfähigkeit getätigt werden. Brandenburg hat mit dem Zukunftsinvestitionsfonds gute Erfahrungen gemacht. Investiert der Staat nicht ausreichend, zum Beispiel in Infrastruktur und Bildung, leidet die Wettbewerbsfähigkeit. Das geht vornehmlich zu Lasten der jungen Generation.
Unsere Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Lehren, die wir aus den Verfassungsgerichtsurteilen mit den Notlagekrediten in Bund und Land ziehen, sind die folgenden:
Erstens
Wir brauchen dringend eine Reform der Schuldenbremse auf Bundesebene. Deutschland sollte sich mit seinen Fiskalregeln an den EU-Kriterien orientieren:
- Das Defizitkriterium, d.h. ein Mitgliedstaat darf innerhalb eines Jahres nur ein Finanzierungsdefizit von maximal 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eingehen sowie
- das Schuldenstandskriterium, d.h. die Schulden eines Mitgliedstaates dürfen maximal 60 % des BIP betragen. Liegen sie darüber, darf das Defizit nur maximal 1,5% des BIP betragen und es sind Maßnahmen zu ergreifen, den Schuldenstand zu reduzieren.
Zweitens
Die Regeln für Notfallkredite müssen so geändert werden, dass auch mehrjährige Maßnahmen finanziert werden können.
Drittens
Solange die Schuldenbremse im Bund unverändert besteht müssen im Land Investitionsgesellschaften stärker genutzt werden, um zum Beispiel kreditfinanziert Verwaltungsgebäude und Hochschulen saniert werden können.
Viertens
Die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse in der Landesverfassung muss überarbeitet werden indem die Vergangenheitsorientierung einer Zukunftsbetrachtung weicht.