Schuldenbremse funktioniert nicht

Schulden

sind nicht grund­sätz­lich schlecht, jedes Unter­neh­men finan­ziert sich nur zu einem klei­nen Teil aus eige­nen Mit­teln. Moderne Staa­ten müs­sen sich auch über Kre­dite finan­zie­ren. Kre­dite stif­ten dann einen Nut­zen, wenn damit Inves­ti­tio­nen in die Zukunfts­fä­hig­keit getä­tigt wer­den. Bran­den­burg hat mit dem Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds gute Erfah­run­gen gemacht. Inves­tiert der Staat nicht aus­rei­chend, zum Bei­spiel in Infra­struk­tur und Bil­dung, lei­det die Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Das geht vor­nehm­lich zu Las­ten der jun­gen Generation.

Unsere Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Leh­ren, die wir aus den Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­tei­len mit den Not­la­ge­kre­di­ten in Bund und Land zie­hen, sind die folgenden: 

Erstens

Wir brau­chen drin­gend eine Reform der Schul­den­bremse auf Bun­des­ebene. Deutsch­land sollte sich mit sei­nen Fis­kal­re­geln an den EU-Kri­te­rien orientieren: 

      • Das Defi­zit­kri­te­rium, d.h. ein Mit­glied­staat darf inner­halb eines Jah­res nur ein Finan­zie­rungs­de­fi­zit von maxi­mal 3 % des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) ein­ge­hen sowie
      • das Schul­den­stands­kri­te­rium, d.h. die Schul­den eines Mit­glied­staa­tes dür­fen maxi­mal 60 % des BIP betra­gen. Lie­gen sie dar­über, darf das Defi­zit nur maxi­mal 1,5% des BIP betra­gen und es sind Maß­nah­men zu ergrei­fen, den Schul­den­stand zu reduzieren.

      Zweitens

      Die Regeln für Not­fall­kre­dite müs­sen so geän­dert wer­den, dass auch mehr­jäh­rige Maß­nah­men finan­ziert wer­den können.

        Drittens

        Solange die Schul­den­bremse im Bund unver­än­dert besteht müs­sen im Land Inves­ti­ti­ons­ge­sell­schaf­ten stär­ker genutzt wer­den, um zum Bei­spiel kre­dit­fi­nan­ziert Ver­wal­tungs­ge­bäude und Hoch­schu­len saniert wer­den können.

        Viertens

        Die Kon­junk­tur­kom­po­nente der Schul­den­bremse in der Lan­des­ver­fas­sung muss über­ar­bei­tet wer­den indem die Ver­gan­gen­heits­ori­en­tie­rung einer Zukunfts­be­trach­tung weicht.

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