Anfang Februar kochte auf Facebook das Thema des geplanten Gärrestebehälters im Mühlenbecker Land (MBL) hoch. Thomas von Gizycki verfolgt das Thema eng, v.a. mit Nicole Bachmann, Sprecherin des bündnisgrünen OVs MBL.
Was ist geplant?
Ein Landwirt aus dem Mühlenbecker Land hat den Zuschlag einer BSR-Ausschreibung für die Verwertung flüssiger Gärreste aus der Spandauer Biogasanlage erhalten, die mit Berliner Biomüll gespeist wird. Konkret geht es darum, diese Gärreste in einem neu zu errichtenden Behälter zu lagern und auf den eigenen Feldern als Dünger einzusetzen. Zweimal im Jahr soll dieser organische NPK-Dünger auf den Feldern des Landwirts im MBL, Stolpe und Borgsdorf ausgebracht werden. Der Landwirt sieht inzwischen davon ab, den Behälter im MBL aufzustellen und hat einen Bauantrag für einen anderen Standort gestellt, die Genehmigung steht noch aus. Der Dünger wird trotzdem auf den dafür vorgesehenen Feldern ausgebracht.
Welche Befürchtungen gibt es?
Die Hauptbefürchtungen betreffen eine mögliche Geruchsbelästigung sowie potenzielle Fremd- und Schadstoffe, die in den Gärresten enthalten sein könnten. In einem Gespräch u.a. mit Experten aus dem brandenburgischen Umweltministerium (MLUK) sowie dem BSR-Vertreter haben wir uns dazu informiert. Die Gärreste bzw. der organische NPK-Dünger unterliegen der Düngemittelverordnung, die regelt, in welcher Konzentration welche Nährstoffe, Fremdstoffe und Schadstoffe enthalten sein dürfen. Die Zusammensetzung der Gärreste der BSR-Biogasanlage wird monatlich auf die Einhaltung vorgeschriebener Werte kontrolliert – vom Landeslabor Berlin-Brandenburg im Auftrag der Überwachungsbehörden. Die Einhaltung der Stickstoffgrenzen kontrolliert der Landkreis regelmäßig und auch der Landwirt nimmt seinerseits Bodenproben bspw. bezüglich Stickstoff, um eine Überdüngung des Bodens zu vermeiden.
Was in dem Gespräch aber auch deutlich wurde: Es fehlen Grenzwerte z.B. für den Nikotingehalt, wobei der BSR-Vertreter betont hat, dass der Bioabfall eher sehr geringe Mengen an Zigarettenstummeln enthalte. Auch in Bezug auf Mikroplastik (z.B. aus den Biotonnen zugefügten Plastiksäcken) fehlen Grenzwerte, hier steht die Forschung noch ziemlich am Anfang. Die BSR arbeitet derzeit allerdings an diesem Problem, das auch die Bürger*innen in die Verantwortung nehmen muss.
Was die Geruchsbelästigung angeht, gibt es durch Zeitpunkt und Art der Ausbringung verschiedene Möglichkeiten, sie gering zu halten, die der Landwirt auch ergreift. Sollte sich jemand dennoch übermäßig vom Geruch belästigt fühlen, kann er oder sie es dem Brandenburger Landesamt für Umwelt mithilfe dieses Formulars melden: http://www.salus-gd.de/files/Erfassung_GD_2017.pdf. Achtung – das gilt nur für Geruchsbelästigung durch den Gärrestebehälter selbst, nicht durch das Ausbringen auf den Feldern.