Meine Rede im Plenum am 28. Januar 2021 zum Antrag „Unterstützung der BER-Umfeldgemeinden bei der Durchführung und Finanzierung der BEAR-Studie“ der Fraktion BVB/Freie Wähler sowie zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen:
Der komplette Redetext:
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Aufgrund ihrer sehr geringen Größe können ultrafeine Partikel tiefer in die Atemwege eindringen als andere Staubpartikel. So gelangen sie in Bereiche, aus denen sie nicht wieder ausgeatmet werden und treten über die Lungenbläschen in die Blutbahn ein. Was das für gesundheitliche Folgen hat, ist bislang jedoch kaum erforscht. Erste toxikologische Studien weisen jedoch auf Beeinträchtigungen des Atmungs- und Herz-Kreislaufsystems hin.
Es fehlt also noch an einer richtigen Datengrundlage für aussagekräftige Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Ultrafeinstaub. Daher gibt es auch noch keine Grenzwerte. Mehr spezifische und routinemäßige Langzeitmessungen sowie Beobachtungen zur Wirkung auf den Menschen sind daher eine wichtige Voraussetzung, um zu gesicherten medizinischen Erkenntnissen zu kommen.
Der Landtag hat sich daher schon 2017 dafür eingesetzt, dass die Messwerte der seit 2016 durchgeführten Ultrafeinstaubmessung am Flughafen BER öffentlich nutzbar sind und die Messungen in den deutschen Messstellenverbund GUAN (German Ultrafine Aerosol Network) eingebunden werden. Erste Ergebnisse zeigen am Flughafenstandort in Schönefeld deutlich höhere Werte für ultrafeine Partikel verglichen mit dem Kontrollstandort in Bohnsdorf. Ob und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Gesundheit das aber hat, wissen wir noch nicht.
Untersuchungen wie die der Charité und dem Universitätsklinikum Düsseldorf an Kindern im Umfeld der Berliner Flughäfen ist daher wichtig, um für mehr Klarheit zu sorgen. Klarheit was die tatsächliche Gefährlichkeit ultrafeiner Partikel aber auch anderer Umwelteinflüsse des Luftverkehrs anbelangt. Solche Untersuchungen sollten daher nach Kräften auch vom Land gefördert und unterstützt werden.
Anrede
Forschungen an Schulen unterliegen jedoch aus gutem Grund einer strengen Kontrolle. Tatsächlich gibt es ein großes Interesse von verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen und Einrichtungen, Untersuchungen an Schulkindern durchzuführen. Das ist verständlich, denn aufgrund der Schulpflicht sind hier alle Kinder leicht erreichbar. Würde dieses wissenschaftliche Interesse ohne jede Kontrolle zugelassen, wäre ein geordneter Schulbetrieb vermutlich erheblich beeinträchtigt. Bei allem Interesse an einer wissenschaftlichen Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen des Flugverkehrs, sind die Bedenken seitens des MBJS daher nicht völlig von der Hand zu weisen.
Es muss daher ein Weg gefunden werden, wie wissenschaftliche Untersuchungen zur Gesundheitsbelastung durch den Luftverkehr im Umfeld des Willy-Brandt-Flughafens vom Land gefördert werden können, ohne dabei allzu sehr in den Schulbetrieb eingreifen zu müssen. Wir fordern daher die Landesregierung in unserem Entschließungsantrag auf, sich hierzu Gedanken zu machen. Das ist wichtig, nicht nur für die BEAR-Studie der Charité sondern für alle Forschungsansätze zu dem Luftverkehr zugeschriebenen Umweltbelastungen. Mit der Konzentration fast des gesamten Luftverkehrs der Region Berlin-Brandenburgs auf den Standort Schönefeld ist es doch auch wichtig, die Auswirkungen auf die betroffenen Anlieger so umfassend und gründlich wie möglich zu untersuchen und zu überwachen. Vieles passiert hier schon aber – ich sagte es schon – da gibt es eben noch offene Fragen. Auch die sollten möglichst bald und umfassend beantwortet werden können. Der Antrag der Freien Wähler greift uns zu kurz, wenn er nur auf die eine Untersuchung der Berlin-Brandenburg-Air-Study abzielt. Er geht auf der anderen Seite zu weit, wo er das Ministerium auffordert, genau diese Untersuchung zuzulassen und dafür 100.000 EUR zur Verfügung zu stellen. Der Landtag tut gut daran, nur die Richtung und die Ziele vor zu geben aber die konkrete Umsetzung der Exekutiven zu überlassen.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Entschließungsantrag.