Fördersatz Kommunales Investitionsprogramm

Meine Rede im Ple­num am 28. August 2020 zum Antrag För­der­satz Kom­mu­na­les Inves­ti­ti­ons­pro­gramm anpas­sen der Frak­tion BVB/Freie Wähler:

Quelle: rbb

Der kom­plette Redetext:

- Es gilt das gespro­chene Wort!

Anrede

Wie wir ja inzwi­schen alle wis­sen, wird diese Regie­rung das KIP unter den neuen Rah­men­be­din­gun­gen im Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds fort­set­zen. Der Land­tag hat sich ja schon längst zum KIP bekannt, näm­lich in einem Ent­schlie­ßungs­an­trag zum Nach­trags­haus­halt 2020. Wir erhö­hen das För­der-Volu­men für den Bereich „Bil­dung“ sogar auf 90 Mil­lio­nen EUR. Ins­ge­samt sol­len für kom­mu­nale Inves­ti­tio­nen in den kom­men­den Jah­ren alleine aus dem Zukunfts­fonds etwa 30 Pro­zent, also über 300 Mil­lio­nen EUR, zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Aber warum machen wir das eigentlich?

Städte und Gemein­den wer­den ja in Bran­den­burg über das Finanz­aus­gleichs­ge­setz finan­ziert. Die gerechte Ver­tei­lung der Gesamt­ein­nah­men des Lan­des zwi­schen den Kom­mu­nen und dem Land wird regel­mä­ßig in einem kom­pli­zier­ten Ver­fah­ren eva­lu­iert und dann neu jus­tiert. Warum legt das Land dar­über hin­aus wei­tere Pro­gramme auf, um zusätz­li­ches Geld an die Land­kreise, die Städte und Gemein­den zu verteilen?

Weil wir damit poli­ti­sche Schwer­punkte set­zen wol­len! Weil wir über die Grund­fi­nan­zie­rung hin­aus beson­dere Bedarfe sehen und dafür Mit­tel bereit­stel­len wol­len. Dazu gehört maß­geb­lich auch der Bereich „Bil­dung“. Waren es in der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode Maß­nah­men zur Zusam­men­le­gung von Grund- und Ober­schul­stand­or­ten und gemein­sa­mem Ler­nen, wird es in die­ser Wahl­pe­ri­ode eher um die Erwei­te­rung von Stand­or­ten, um Ver­bes­se­rung des Kli­ma­schut­zes oder um die Ent­wick­lung von inno­va­ti­ven Lösun­gen gehen. Es geht bei die­ser För­de­rung eben genau nicht darum, die Grund­fi­nan­zie­rung für Kita und Schule in den Kom­mu­nen auf­zu­sto­cken. Dafür gibt es ja das Finanz­aus­gleichs­ge­setz. Es geht darum, diese Mit­tel für die jewei­li­gen Ziele aus­zu­ge­ben. Ihre For­de­rung, Frau Wer­ni­cke, nach einer pau­scha­len För­der­fä­hig­keit aller Bau- und Aus­stat­tungs­in­ves­ti­tio­nen in Höhe von 60 Pro­zent leh­nen wir daher ab. Wir wol­len die Sys­te­ma­tik, wonach die Grund­fi­nan­zie­rung kom­mu­na­ler Inves­ti­tio­nen über das FAG und beson­dere Schwer­punkte über die zusätz­li­chen Landes‑, Bun­des- oder EU-För­der­richt­li­nien umge­setzt wer­den, nicht ändern. Für not­lei­dende Kom­mu­nen besteht zudem die Mög­lich­keit, sich den Eigen­an­teil über den Aus­gleichs­fonds des FAG finan­zie­ren zu lassen.

Anrede

417 Gemein­den und Städte, hat­ten in der ver­gan­ge­nen För­der­pe­ri­ode die Mög­lich­keit, Anträge für das KIP Bil­dung zu stel­len. in der sechs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode wur­den bis­her 85 Maß­nah­men aus der KIP Richt­li­nie Bil­dung geför­dert. Über­ra­schend finde ich die Ver­tei­lung der För­de­rung auf die Land­kreise. Sind in die Ucker­mark, die Pri­g­nitz und den Bar­nim nur Gel­der für jeweils ein Pro­jekt geflos­sen, waren es in Pots­dam-Mit­tel­mark 17 Pro­jekte. Gründe für die Unter­schiede? Im bes­ten Fall sind die Kom­mu­nen finan­zi­ell gut aus­ge­stat­tet oder haben Gel­der durch andere Pro­gramme des Bun­des oder der EU erhal­ten. Im schlech­tes­ten Fall sind die Kom­mu­nen finan­zi­ell oder per­so­nell für sol­che Pro­jekte nicht gut aufgestellt.

Für die zuneh­mende Ungleich­heit der kom­mu­na­len Finanz­kraft sind die Städte und Gemein­den nicht alleine ver­ant­wort­lich. Wir wer­den also hier mehr Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit brauchen.

Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung führt außer­dem dazu, dass die Unter­schiede in der Wirt­schafts- und Finanz­kraft der Städte und Gemein­den wei­ter zuneh­men. Ein­zelne Kom­mu­nen haben grö­ßere Schwie­rig­kei­ten ihren Haus­halt aus­zu­glei­chen als andere. Diese Pro­bleme wer­den wir aber nicht über Son­der­pro­gramme wie hier vor­ge­schla­gen aus dem Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­fonds lösen kön­nen. Diese Pro­bleme müs­sen anders gelöst wer­den. Das Kom­mu­nale Teil­ent­schul­dungs­pro­gramm ist ein Ansatz. Wir wer­den aber auch nicht nach­las­sen, auch die stär­kere Bedarfs­ori­en­tie­rung im FAG zu fordern.

Vie­len Dank