Meine Rede im Plenum am 28. August 2020 zum Antrag Fördersatz Kommunales Investitionsprogramm anpassen der Fraktion BVB/Freie Wähler:
Der komplette Redetext:
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Wie wir ja inzwischen alle wissen, wird diese Regierung das KIP unter den neuen Rahmenbedingungen im Zukunftsinvestitionsfonds fortsetzen. Der Landtag hat sich ja schon längst zum KIP bekannt, nämlich in einem Entschließungsantrag zum Nachtragshaushalt 2020. Wir erhöhen das Förder-Volumen für den Bereich „Bildung“ sogar auf 90 Millionen EUR. Insgesamt sollen für kommunale Investitionen in den kommenden Jahren alleine aus dem Zukunftsfonds etwa 30 Prozent, also über 300 Millionen EUR, zur Verfügung gestellt werden. Aber warum machen wir das eigentlich?
Städte und Gemeinden werden ja in Brandenburg über das Finanzausgleichsgesetz finanziert. Die gerechte Verteilung der Gesamteinnahmen des Landes zwischen den Kommunen und dem Land wird regelmäßig in einem komplizierten Verfahren evaluiert und dann neu justiert. Warum legt das Land darüber hinaus weitere Programme auf, um zusätzliches Geld an die Landkreise, die Städte und Gemeinden zu verteilen?
Weil wir damit politische Schwerpunkte setzen wollen! Weil wir über die Grundfinanzierung hinaus besondere Bedarfe sehen und dafür Mittel bereitstellen wollen. Dazu gehört maßgeblich auch der Bereich „Bildung“. Waren es in der letzten Legislaturperiode Maßnahmen zur Zusammenlegung von Grund- und Oberschulstandorten und gemeinsamem Lernen, wird es in dieser Wahlperiode eher um die Erweiterung von Standorten, um Verbesserung des Klimaschutzes oder um die Entwicklung von innovativen Lösungen gehen. Es geht bei dieser Förderung eben genau nicht darum, die Grundfinanzierung für Kita und Schule in den Kommunen aufzustocken. Dafür gibt es ja das Finanzausgleichsgesetz. Es geht darum, diese Mittel für die jeweiligen Ziele auszugeben. Ihre Forderung, Frau Wernicke, nach einer pauschalen Förderfähigkeit aller Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Höhe von 60 Prozent lehnen wir daher ab. Wir wollen die Systematik, wonach die Grundfinanzierung kommunaler Investitionen über das FAG und besondere Schwerpunkte über die zusätzlichen Landes‑, Bundes- oder EU-Förderrichtlinien umgesetzt werden, nicht ändern. Für notleidende Kommunen besteht zudem die Möglichkeit, sich den Eigenanteil über den Ausgleichsfonds des FAG finanzieren zu lassen.
Anrede
417 Gemeinden und Städte, hatten in der vergangenen Förderperiode die Möglichkeit, Anträge für das KIP Bildung zu stellen. in der sechsten Legislaturperiode wurden bisher 85 Maßnahmen aus der KIP Richtlinie Bildung gefördert. Überraschend finde ich die Verteilung der Förderung auf die Landkreise. Sind in die Uckermark, die Prignitz und den Barnim nur Gelder für jeweils ein Projekt geflossen, waren es in Potsdam-Mittelmark 17 Projekte. Gründe für die Unterschiede? Im besten Fall sind die Kommunen finanziell gut ausgestattet oder haben Gelder durch andere Programme des Bundes oder der EU erhalten. Im schlechtesten Fall sind die Kommunen finanziell oder personell für solche Projekte nicht gut aufgestellt.
Für die zunehmende Ungleichheit der kommunalen Finanzkraft sind die Städte und Gemeinden nicht alleine verantwortlich. Wir werden also hier mehr Verteilungsgerechtigkeit brauchen.
Die demografische Entwicklung führt außerdem dazu, dass die Unterschiede in der Wirtschafts- und Finanzkraft der Städte und Gemeinden weiter zunehmen. Einzelne Kommunen haben größere Schwierigkeiten ihren Haushalt auszugleichen als andere. Diese Probleme werden wir aber nicht über Sonderprogramme wie hier vorgeschlagen aus dem Zukunftsinvestitionsfonds lösen können. Diese Probleme müssen anders gelöst werden. Das Kommunale Teilentschuldungsprogramm ist ein Ansatz. Wir werden aber auch nicht nachlassen, auch die stärkere Bedarfsorientierung im FAG zu fordern.
Vielen Dank