Meine Rede im Plenum am 24. Januar 2024 zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023/2024:
Quelle: rbb
Der komplette Redetext
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Anrede
Die Koalition legt diesen Nachtragshaushalt aus zwei Gründen vor: Einerseits, um die Ausgaben im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes rechtlich auf noch solidere Füße zu stellen und andererseits, um die katastrophale Politik des Bundesfinanzministers wenigstens etwas abfedern zu können – um also in der Krise mit gezielten Maßnahmen gegen zu steuern.
Eine Politik der knappen Kasse, wie sie Herr Lindner derzeit praktiziert, führt in einer Phase der Krise und des Umbruchs in der wir uns zweifellos befinden, zu nicht wiedergutzumachenden Schäden an der Volkswirtschaft und an unserer Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen und das werden wir nicht zulassen.
Die zur Abfederung der Kosten der hohen Inflation bisher schon beschlossenen Kreditermächtigung in Höhe von 800.000.000 Euro für dieses Jahr wird nicht ausreichen. Mittel, die eigentlich für 2023 geplant waren, können nach dem Urteil aus Karlsruhe nicht einfach übertragen werden. Die Gelder planen wir mit diesem Haushalt also jetzt für dieses Jahr neu ein. Insgesamt werden die Mittel des Brandenburg-Paketes aber um gut 400 Millionen EUR gekürzt. Nach Ausgaben von etwa 570 Millionen EUR im letzten Jahr gehen wir aktuell noch von einem Mittelbedarf in Höhe von bis zu 1.060.000.000 Euro aus.
Der Nachtragshaushalt hat direkte positive Auswirkungen sowohl auf Bürgerinnen und Bürger, als auch auf Wirtschaft und Verwaltung. Ziel der für 2024 geplanten Maßnahmen, ist es, die Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zu Entlasten. Wir sichern außerdem sozialer Einrichtungen und unterstützen die Kommunen. Die Änderungen am Haushaltsgesetz dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und stärken insofern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in das Krisenmanagement der Landespolitik und Landesverwaltung.
Was heißt das nun genau für die Menschen in Brandenburg? Wir finanzieren auch in diesem Jahr die Elternbeitragsfreiheit und ‑beitragsbegrenzung in der Kita, den Ausgleich gestiegener Sozialausgaben der Kommunen sowie die Kompensation der erhöhten Energiekosten im ÖPNV.
Dazu kommen Investitionszuschüsse zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen in den Kommunen, in den Pflegeinrichtungen und den Krankenhäusern. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir die schwierige finanzielle Situation der Kliniken im Land sehr genau im Blick haben. Brandenburg wird sich um jeden Standort kümmern, wir werden dafür Sorge tragen, dass die medizinische Versorgung in der Fläche erhalten und kein Standort geschlossen werden muss.
Des Weiteren geht es um Zuschüsse an die Kommunen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten. Sowie um Investitionen zur Modernisierung kritischer Infrastruktur.
Die hier vom Landtag bereitzustellenden Mittel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro sind ein finanzieller Rahmen in dem die Landesregierung sich bewegen kann. Dies bedeutet nicht, dass alles ausgegeben werden muss. Der Finanzausschuss wird auch weiterhin jede Maßnahme aus dem Brandenburg-Paket sehr genau auf ihren Notlagenzusammenhang prüfen. Größere Maßnahmen bedürfen, wie bisher auch, der Zustimmung des Ausschusses.
Kurzum, es wäre ein großer Fehler diesen Haushalt nicht auf den Weg zu bringen. Ich empfehle die Verweisung in den Finanzausschuss.